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   BVerwG, 18.11.1991 - 5 B 43.90   

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https://dejure.org/1991,5124
BVerwG, 18.11.1991 - 5 B 43.90 (https://dejure.org/1991,5124)
BVerwG, Entscheidung vom 18.11.1991 - 5 B 43.90 (https://dejure.org/1991,5124)
BVerwG, Entscheidung vom 18. November 1991 - 5 B 43.90 (https://dejure.org/1991,5124)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf neue Möbel im Rahmen der Sozialhilfe - Berücksichtigung von Lebensgewohnheiten der Bevölkerungsschicht mit niedrigem Einkommen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 22.10.1986 - 3 B 43.86

    Vorlagepflicht an den EuGH als Revisionszulassungsgrund

    Auszug aus BVerwG, 18.11.1991 - 5 B 43.90
    Hierzu gehören, wenn die Zulassung nach § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO begehrt wird, substantiierte Ausführungen dazu, daß und warum die als klärungsbedürftig bezeichnete Rechtsfrage im Revisionsverfahren entscheidungserheblich, mithin auch klärungsfähig sein wird (vgl. BVerwG, Beschluß vom 22. Oktober 1986 - BVerwG 3 B 43.86 - ).
  • BVerwG, 14.03.1991 - 5 C 70.86

    Sozialhilfe Gebrauchtmöbel

    Auszug aus BVerwG, 18.11.1991 - 5 B 43.90
    Denn das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Urteil vom 14. März 1991 - BVerwG 5 C 70.86 - (Buchholz 436.0 § 4 BSHG Nr. 4 = NJW 1991, 2305 = NDV 1991, 260 = ZfSH/SGB 1991, 364 = FEVS 41, 397) entschieden, daß zwar bei der Hilfegewährung auf die jeweils herrschenden Lebensgewohnheiten und Erfahrungen Rücksicht zu nehmen ist und die Hilfe es ihrem Empfänger ermöglichen soll, in der Umgebung von Nichthilfeempfängern ähnlich wie diese zu leben, diese Betrachtungsweise sozialhilferechtlich aber nur Geltung beanspruchen kann, soweit auch sie sich am Menschenwürdeschutz orientiert.
  • BVerwG, 25.05.1993 - 1 B 21.93

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Abgrenzung des

    Danach scheitert die Annahme einer palästinensischen Staatsangehörigkeit nicht nur und nicht in erster Linie daran, daß es auch in den nicht von anderen Staaten annektierten Teilen Palästinas, namentlich im Gaza-Streifen, keine Staatsgewalt des Staates Palästina gibt, sondern darüber hinaus und unabhängig hiervon auch daran, daß weder der Völkerbund noch die Vereinten Nationen, in deren Treuhandschaft die nicht an Israel gefallenen Teile des ehemaligen Mandatsgebiets nach Auffassung des Oberverwaltungsgerichts gefallen sind, den Einwohnern des Gaza-Streifens jemals eine Staatsangehörigkeit oder auch nur ein palästinensisches Bürgerrecht vermittelt haben (vgl. das im erstinstanzlichen Urteil in Bezug genommene Urteil des OVG Berlin vom 9. Januar 1992 - OVG 5 B 43.90 -, S. 11; ebenso OVG Berlin InfAuslR 1991, 228 ; 1990, 76 ).

    Im vorliegenden Fall hatten sich die Vorinstanzen auf eine in früheren Entscheidungen entwickelte Analyse der Staats- und staatsangehörigkeitsrechtlichen Situation Palästinas gestützt, deren tatsächliche Grundlagen auch vom Beklagten niemals in Zweifel gezogen worden waren und die nicht nur der Rechtsprechung anderer Tatsachengerichte entspricht, sondern auch in Übereinstimmung mit einem Gutachten des Max-Planck-Instituts für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht aus dem Jahre 1984 steht (vgl. OVG Berlin InfAuslR 1991, 228 ; ebenso Urteil vom 9. Januar 1992 - OVG 5 B 43.90 -, UA S. 10).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 20.04.2006 - L 8 SO 80/05

    Begehren einer einmaligen Leistung nach einem Umzug als Bargeld für die

    Das Bundesverwaltungsgericht hat allerdings klargestellt, dass diese Grundsätze nicht auf die Bewilligung von einmaligen Hilfen zum Lebensunterhalt übertragen werden können (Urteil vom 14. März 1991 - 5 C 70/86 - FEVS 41, Seite 397; Beschluss vom 18. November 1991 - 5 B 43/90 - Buchholz 436.0 § 1 BSHG Nr. 9).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.09.2006 - 12 A 126/06
    vgl. BVerwG, Urteil vom 20. Juli 2000 - 5 C 43.99 -, BVerwGE 111, 328 ff., Urteil vom 18. Dezember 1997 - 5 C 7.95 -, BVerwGE 106, 99 ff., Urteil vom 9. Februar 1995 - 5 C 2.93 -, BVerwGE 97, 376 ff., Beschluss vom 18. November 1991 - 5 B 43.90 -, Buchholz 436.0 § 1 BSHG Nr. 9, Urteil vom 14. März 1991 - 5 C 70.86 -, Buchholz 436.0 § 4 BSHG Nr. 4.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.12.2006 - 12 A 3268/05

    Übernahme von Kosten im Wege der sozialhilferechtlichen Krankenhilfe; Zuzahlung

    Ob und ggfs. inwieweit die Erbringung der Zuzahlung aus dem Regelsatz chronisch kranke Sozialhilfeempfänger in ihrer individuellen Lebensgestaltung gegenüber der übrigen Bevölkerung einer allgemein als unzumutbar zu bewertenden Diskriminierung ausgesetzt hat, vgl. zu diesem Maßstab: BVerwG, Beschluss vom 18. November 1991 - 5 B 43.90 -, Buchholz 436.0 § 1 BSHG Nr. 9; Urteil vom 14. März 1991 - 5 C 70.86 -, FEVS 41, 397 ff., wird nicht einmal ansatzweise vorgetragen; weder ist dargelegt, dass hierdurch konkrete elementare menschliche Bedürfnisse mit den verbleibenden Mitteln der Sozialhilfe nicht befriedigt werden können noch sind sonstige diskriminierende Einschränkungen in der Lebensführung geltend gemacht.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.12.2006 - 12 A 4846/05
    Ob und ggfs. inwieweit die Erbringung der Zuzahlung aus dem Regelsatz chronisch kranke Sozialhilfeempfänger in ihrer individuellen Lebensgestaltung gegenüber der übrigen Bevölkerung einer allgemein als unzumutbar zu bewertenden Diskriminierung ausgesetzt hat, vgl. zu diesem Maßstab: BVerwG, Beschluss vom 18. November 1991 - 5 B 43.90 -, Buchholz 436.0 § 1 BSHG Nr. 9; Urteil vom 14. März 1991 - 5 C 70.86 -, FEVS 41, 397 ff., wird nicht einmal ansatzweise vorgetragen; weder ist dargelegt, dass hierdurch konkrete elementare menschliche Bedürfnisse mit den verbleibenden Mitteln der Sozialhilfe nicht befriedigt werden können noch sind sonstige diskriminierende Einschränkungen in der Lebensführung geltend gemacht.
  • VG Kassel, 16.07.2004 - 7 G 1589/04
    Der Hilfesuchende hat grundsätzlich Anspruch auf Beihilfen zur Beschaffung des für ein normales Wohnen im bescheidenen Rahmen allgemein üblichen Mobiliars (vgl. Hofman in LPK-BSHG, 6. Aufl., § 21, Rdn. 49; Schellhorn/Schellhorn, BSHG, 16. Aufl. § 12 Rdn. 32, § 21 Rdn. 7 h), wobei er darauf verwiesen werden darf, seinen Bedarf an Möbeln durch gut erhaltene Gebrauchtmöbel zu decken (vgl. BVerwG, B.v. 18.11.1991 - 5 B 43.90 - Buchholz 436.0 § 1 BSHg Nr. 9).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.05.2005 - 12 A 2009/02
    - 5 B 43.90 -, Buchholz 436.0 § 1 BSHG Nr. 9.
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